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betriebliche Ausbildung

1. Begriff: Teil der Berufsausbildung im Rahmen der dualen Berufsausbildung, der in der Verantwortung von Betrieben der Wirtschaft und in vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft (Öffentlicher Dienst, freie Berufe, Haushalte etc.) durchgeführt wird. - Rechtsgrundlage der b. A. ist ein Berufsausbildungsvertrag zwischen Ausbildungseinrichtung (Ausbildender) und Auszubildendem. - Die b. A. soll gem. BBiG grundsätzlich in anerkannten Ausbildungsberufen nach den Regelungen der jeweiligen Ausbildungsordnung durch persönlich und fachlich geeignete Personen (Ausbilder) erfolgen. Die Durchführung der b. A. erfolgt nach einem betrieblichen Ausbildungsplan auf der Grundlage der jeweiligen Ausbildungsordnung und wird von der jeweils zuständigen Stelle (i. d. R. Kammer) geregelt und überwacht. Sie findet i. d. R. an drei bis vier Wochentagen statt und wird durch Unterricht an der Berufsschule ergänzt und begleitet. Dieser kann auch als Blockunterricht stattfinden. - 2. Ziele: Die b. A. steht unter der allgemeinen Zielsetzung, eine breit angelegte Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln sowie den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung zu ermöglichen. Angesichts breiter Kritik hat der Deutsche Bildungsrat 1969 Qualitätskriterien der b. A. formuliert, die auch Eingang in das BBiG gefunden haben: Vollständigkeit, Planmäßigkeit und theoretische Fundierung der Ausbildung; Einsicht in die Sozialstrukturen und Prozesse des Betriebes; individuelle Förderungsmöglichkeiten; angemessene Relation Auszubildende-Ausbilder; fachliche und pädagogische Qualifikation der Ausbilder; ausbildungsgeeignete Einrichtung und Arbeitsformen. - 3. Formen: (1) betriebliche Ausbildung A. im unmittelbaren Arbeitszusammenhang, überwiegend nach dem Imitatio-Prinzip; (2) lehrgangsmäßige b. A., z. betriebliche Ausbildung in Lehrwerkstätten und Übungsfirmen; (3) innerbetrieblicher Unterricht, Werkschulen. I. d. R. finden sich Kombinationen dieser Ausbildungsformen, die oft noch durch überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen in der Verantwortung der Ausbildungsbetriebe ergänzt werden. - 4. Probleme ergeben sich vorrangig aus dem Spannungsfeld von pädagogisierter und produktionsgebundener Ausbildung durch mangelnde Systematik und Vollständigkeit, unzureichende theoretische Fundierung, unzureichende Qualifikation der Ausbilder, ausbildungsfremde Tätigkeiten sowie durch ungenügende Abstimmung der b. A. mit dem Berufsschulunterricht.

 

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