|
|
Landwirtschaftskammer
berufsständische Organisation der Landwirtschaft mit in den einzelnen Ländern unterschiedlicher Rechtsstellung und Bezeichnung. Die Landwirtschaftskammer sind in einzelnen Ländern aufgelöst und in staatliche Behörden überführt (z. B. in Hessen: Landesamt für Landwirtschaft). - Aufgaben: Berufsausbildung; Durchführung öffentlicher Aufgaben in den Bereichen Tier- und Pflanzenzucht, -schutz sowie Agrar-, Umwelt- und Pachtrecht; Förderung der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte; Qualitätssicherung. - In der Bundesrep. D. neun L.; mit der deutschen Landwirtschaftsgesellschaft und dem Landesverband Gartenbau und Landwirtschaft Berlin e.V. zusammengeschlossen im Verband der Landwirtschaftskammern e. V., Bonn.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|