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Deutsche Bahn AG (DB)

I. Rechtsstellung: Am 1. 1. 1994 durch Umwandlung der beiden Sondervermögen des Bundes, der Deutschen Bundesbahn (DB) und der Deutschen Reichsbahn (DR), gegründete Aktiengesellschaft, deren alleiniger Aktionär die Bundesrep. Deutsche Bahn AG (DB) ist. - Rechtsgrundlage: Änderung des Artikels 87 GG und zahlreicher anderer Gesetze, insbes. das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens vom 27. 12. 1993 (Eisenbahnneuordnungsgesetz - ENeuOG).
II. Struktur: Die beiden Sondervermögen des Bundes, die DB und die DR, wurden am 1. 1. 1994 zunächst zum Bundeseisenbahnvermögen (BEV) zusammengefaßt, welches sich in einen Unternehmens und einen Verwaltungsbereich gliedert. Der unternehmerische Bereich wurde im unmittelbaren Anschluß als Deutsche Bahn AG ausgegliedert. Innerhalb der Deutsche Bahn AG (DB) B. AG wurden die Geschäftsbereiche Personennahverkehr, Personenfernverkehr, Personenbahnhöfe, Ladungsverkehr, Stückgut, Netz/Infrastruktur, Bahnbau, Traktion und Instandhaltung/Werke organisatorisch und rechnerisch getrennt. Querschnittsfunktionen wurden in Zentralbereichen zusammengefaßt. Innerhalb von drei bis fünf Jahren nach Eintrag ins Handelsregister (5. 1. 1994), spätestens jedoch am 1. 1. 1999, müssen die Bereiche Personennahverkehr, Personenfernverkehr, Güterverkehr und Fahrweg in eigenständigen Aktiengesellschaften ausgegliedert werden. Die Deutsche Bahn AG (DB) B. AG übernimmt dann Holdingfunktionen. Der verbleibende Verwaltungsbereich des BEV (nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes) übernimmt die Aufgaben der Schuldenverwaltung (sog. Altschulden der DB und der DR, 1995: 78,4 Mrd. DM), der Personalverwaltung (u. a. Dienstherrenfunktion für verbeamtete Eisenbahner/Innen) und der Vermögensverwaltung von Immobilien, die nicht für den Bahnbetrieb notwendig sind. Zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben wurde das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) errichtet (Aufsichts- und Genehmigungsbehörde).
III. Europäische Grundlagen der Strukturreform: Aufgrund der Probleme der Leistungsfähigkeit der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft und der Erfordernisse des Binnenmarktes haben die Organe der Europäischen Union (bzw. damals noch EG) schon frühzeitig (u. a. 1965 und 1984) Vorschläge zur Strukturreform unterbreitet. Zentrale Bedeutung hat jedoch die Richtlinie vom 29. 7. 1991 zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft (91/440 EWG). Ziel der Richtlinie war die Anpassung der Eisenbahnunternehmen an die Erfordernisse des Binnenmarktes. Die vier zentralen Prinzipien zur Neustrukturierung sind (1) unternehmerische Unabhängigkeit der Eisenbahnunternehmen, (2) Trennung von Eisenbahninfrastruktur und Transportbetrieb, (3) finanzielle Sanierung der Eisenbahnunternehmen und (4) Zugangs- und Transitrechte zur Eisenbahninfrastruktur der Mitgliedstaaten, zunächst beschränkt auf internationale Gruppierungen und Eisenbahnunternehmen im grenzüberschreitenden Kombinierten Güterverkehr.
IV. Probleme der Strukturreform: 1. Verkehrs und wettbewerbspolitische Probleme: Offene Fragen bestehen zum einen hinsichtlich der Einordnung in die allgemeine Verkehrspolitik (Konkurrenz des Straßenverkehrs) zum anderen hinsichtlich der Aufbrechung der Monopolstrukturen (Regionalisierung), dabei vor allem die Diskriminierung Dritter durch die Kalkulation von Trassennutzungspreisen und die Gewährung von Großkundenrabatten. - 2. Probleme der Zuständigkeit und Einflußnahme des Bundes: Die unternehmerische Unabhängigkeit der Deutschen Bahn AG bleibt trotz der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft fraglich, da der Bund alleiniger Eigentümer ist (organisatorische, nicht materielle Privatisierung). Offen sind insbes. Fragen der Preisgestaltung, der Kontrolle (Rechnungshof oder unabhängiger Wirtschaftsprüfer), der weiteren finanziellen Verantwortung des Bundes für anstehende Infrastrukturinvestitionen und der Einfluß des EBA. - 3. Probleme der internen Struktur: Frage nach der Umsetzung der dritten Stufe der Strukturreform (Schaffung einer Holding und Ausgliederung von Bereichen in Form eigenständiger Aktiengesellschaften), insbes. Probleme der Trennung von Infrastruktur und Transportbetrieb, Möglichkeiten der europäischen Kooperation und Abbau der Personalüberdeckung.

 

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