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Sondervermögen des Bundes
wirtschaftlich verselbständigte, rechtlich unselbständige Vermögensteile, die aus dem Bundesvermögen getrennt und mit eigenem Haushalt versehen sind, um Aufgaben zu erfüllen, die sonst das Budget hätte übernehmen müssen. - Bestandteile (Stand 1995): ERP-Sondervermögen, Ausgleichsfonds, Lastenausgleichsfonds, Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, Ufi-Abwicklungserlös, Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes, Ausgleichsfonds zur Eingliederung Schwerbehinderter, Fonds Deutsche Einheit, Kreditabwicklungsfonds (ab 1. 1. 1995 vom Erblastentilgungsfonds übernommen), Erblastentilgungsfonds, Entschädigungsfonds, Bundeseisenbahnvermögen (Eisenbahnneuordnungsgesetz).
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