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Rechnungshof

oberste und unabhängige Behörde, der die Ordnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung des Staatshaushalts nach dessen Vollzug obliegt. In der Bundesrep. D. besteht für den Bund der Bundesrechnungshof, für jedes Bundesland ein Landesrechnungshof, deren formale Grundlagen weitgehend analog ausgestaltet sind. Bei den Gemeindeverbänden führt das Rechnungsprüfungsamt die örtlichen Prüfungen durch; hinzu kommt eine landesrechtlich unterschiedlich gestaltete überörtliche Prüfung. In der EU ist durch den Maastrichter Vertrag ebenfalls ein Rechnungshof eingesetzt worden.

 

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