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MERCOSUR
Mercado Común del Cono Sur, Gemeinsamer Markt im südlichen Lateinamerika. 1. Errichtung und Ziele: Grundlage ist das am 26. 3. 1991 von Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay unterzeichnete Asunción-Abkommen (Inkrafttreten: 29. 11. 1991). Durch dieses Vertragswerk, das für den Beitritt weiterer Länder aus der Region offensteht, verpflichten sich die Mitgliedstaaten zur schrittweisen Schaffung eines Gemeinsamen Marktes, zum Ausbau der wirtschaftspolitischen Koordination, zur Angleichung von Rechtsvorschriften mit Auswirkung auf den innergemeinschaftlichen Handel sowie zum Schutz der Umwelt. Das Abkommen fügt sich in den Rahmen von ALADI ein und vertieft die dort vereinbarten Abmachungen (die lediglich auf die Integration einzelner Sektoren abzielen). Kernelement des MERCOSUR ist eine weitreichende Handelsliberalisierung; einige Schutzklauseln sowie spezifische Ausnahmebereiche, die einer verzögerten Liberalisierung unterworfen sind, existieren. Mit Ausnahme von Paraguay (bis Ende 1995) haben die Mitgliedsländer bis Ende 1994 untereinander alle Zölle und nichttarifären Handelshemmnisse nach einem vertraglichen Stufenplan abgebaut. Gleichzeitig wurde die Handelspolitik gegenüber Drittländern weitgehend angeglichen und die interne Freizügigkeit von Personen und Kapital hergestellt. Damit entspricht das MERCOSUR-Konzept im wesentlichen dem einer Zollunion. - 2. Organe: Die institutionelle Struktur besteht bisher nur aus zwei Organen, dem sog. Rat (Entscheidungsorgan; Einstimmigkeitsprinzip) und der sog. Gemeinsamer-Markt-Gruppe (Initiativrecht, Überwachungsfunktionen, exekutive Aufgaben, kein supranationaler Charakter). Sitz des Sekretariats der "Gruppe" ist Montevideo. Anstelle eines gemeinsamen Gerichtshofs fungiert lediglich ein Schiedsgericht. Außerhalb des Abkommens von Asunción hat sich eine sog. Gemeinsame Parlamentarische Kommission etabliert; außerdem finden regelmäßig informelle Treffen der Wirtschaftsminister mit den Zentralbank-Präsidenten statt. - 3. Entwicklung: Der Handel mit den jeweils übrigen Mitgliedsländern spielte in der Vergangenheit nur für die beiden kleinen Teilnehmerstaaten eine größere Rolle. Seit Beginn des schrittweisen Abbaus der Handelsschranken (30. 6. 1991) hat der Intra-Block-Handel aller vier Integrationspartner jedoch signifikant zugenommen. Seit Anfang 1996 ist Bolivien dem MERCOSUR assoziiert. - 4. Beziehungen zur EU: Am 15. Dez. 1995 wurde anläßlich des Europäischen Rats (Madrid) von den Staats- und Regierungschefs der 15 EU- und vier MERCOSUR-Staaten ein Rahmenabkommen zur wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Kooperation unterzeichnet. Kernelement des Vertragswerks bildet die Verpflichtung zu einem zügigen beiderseitigen Abbau der Handelshemmnisse; bei Vertragsunterzeichnung wurde von der Wahrscheinlichkeit einer so raschen wechselseitigen wirtschaftlichen Öffnung ausgegangen, daß in etwa im Jahr 2001 oder 2002 das Ziel einer umfassenden gemeinsamen Freihandelszone erreicht sein könnte (mit gewissen Einschränkungen im Bereich einiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse). Das EU-MERCOSUR-Abkommen beinhaltet neben den handelspolitischen Vereinbarungen auch Bestimmungen zur Förderung von Investitionen sowie zur Zusammenarbeit in der Forschungs- und Technologiepolitik, sowie zur Kooperation in den Bereichen Wissenschaft und Umweltpolitik.
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