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Coase-Theorem
1. Begriff der Allokationstheorie (Wohlfahrtsökonomik), insbes. der Umwelt- und Ressourcenökonomik. Das C.-T. zeigt, daß in einer Welt ohne Transaktionskosten Ressourcen immer in die wirtschaftlich produktivste Verwendung fließen. In der Coase-Welt (welche die Prämissen der Neoklassik beim Wort nimmt) sind Institutionen irrelevant, weil die Anpassung an Veränderungen der Umwelt jederzeit kostenlos und in Sekundenbruchteilen möglich ist, und weil Fehlentwicklungen aufgrund einer alsbaldigen Informationsrückkopplung sofort korrigiert werden können. Im Umkehrschluß ergibt sich daraus die eigentliche Aussage des C.-T.: sobald Transaktionskosten eine Rolle spielen, kommt es auf die Art der institutionellen Einbettung an, der eine realitätszugewandte ökonomische Analyse Rechnung tragen muß (Coase). Andererseits nähert sich die reale Ökonomie der Coase-Welt in dem Maße, wie Märkte durch starke Konkurrenz und eine rasch wirkende Informationsrückkopplung gekennzeichnet sind. Während die modernen, arbeitsteiligen Ökonomien einerseits durch stetig steigende Transaktionskosten und auch durch ideologische Einflüsse geprägt werden (North), gibt es andererseits Teilmärkte, die der Coase-Welt nahekommen (etwa die internationalen Finanzmärkte). Insofern steckt das C.-T. polare Möglichkeiten der wirtschaftlichen Umwelt ab; hierin liegt seine eigentliche Bedeutung. Das Theorem wurde zum Ausgangspunkt der Property-rights-Theorie (Verfügungsrechte), weil es feststellt, daß es nicht auf die Güter selbst ankommt, sondern auf die Verfügungsrechte daran. - 2. Kernaussagen: a) Wechselseitigkeit (Reziprozität) externer Effekte: Üblicherweise werden externe Effekte als die nicht über Marktpreise abgegoltenen Wirkungen einer Aktivität des Wirtschaftssubjekts A auf die Nutzenfunktion eines Wirtschaftssubjekts B definiert; auf die Einseitigkeit dieser Definition weist Coase hin. Wird nämlich die Aktivität von A zugunsten von B eingeschränkt, erleidet als Konsequenz der Knappheit von Gütern und Ressourcen A eine Nutzeneinbuße (externer Effekt) durch die Ausdehnung der Aktivität von B. Aufgrund der Wechselseitigkeit der externen Effekte muß daher bei der Antwort auf die Frage, ob und in welchem Ausmaß auftretende Externalitäten beseitigt werden sollen, eine Abwägung der wechselseitigen Nutzengewinne und -einbußen erfolgen; auch bei nichtmarktlichen Austauschbeziehungen sind die Opportunitätskosten alternativer Allokationssituationen zu berücksichtigen. - b) Möglichkeiten von Verhandlungslösungen zur effizienten Korrektur von Externalitäten: Ein weiterer Kern des C.-T. bildet die Verhandlungslösung: In der Coase-Welt ist die institutionelle Anfangsausstattung bedeutungslos, weil sich die Parteien über Veränderungen rasch verständigen werden, die im beiderseitigen Interesse liegen. Da jedoch in der Realität bei der Abwicklung von Transaktionen Kosten anfallen (z. B. in Form von Verhandlungskosten), können diese die effiziente Lösung verhindern. Insofern fällt der Rechtsprechung eine zentrale Rolle zu, da sie durch die Zuweisung von Verfügungsrechten auch die Verwendung knapper Ressourcen mitbestimmen kann. So erlangte das C.-T. auch in der Umweltökonomik große Bedeutung. - Beispiel: In bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen kann ein optimales Allokationsergebnis, bzw. eine optimale Korrektur auftretender Externalitäten, über Verhandlungen zwischen den beteiligten Wirtschaftssubjekten erreicht werden (Voraussetzung: Rationalverhalten der Wirtschaftssubjekte, Transaktionskosten von Null; in der an Coase anschließenden Literatur werden als weitere Voraussetzungen genannt: Wenige Beteiligte, keine Einkommenseffekte, vollkommene Konkurrenz, tauschfähige Verfügungsrechte). Folgende Fälle lassen sich bei bestehenden externen Effekten von A auf die Nutzenfunktion von B unterscheiden: Fall 1: B hat das Verfügungsrecht über die in Rede stehende Ressource und damit das Recht, von A die Unterlassung der Aktivität zu verlangen. A hat in diesem Fall für die von ihm verursachten negativen Wirkungen zu haften (Haftungsregel). Fall 2: A erhält das Verfügungsrecht; er darf seine Aktivität aufrechterhalten. B ist gezwungen, A für eine Einschränkung oder Unterlassung seiner Aktivität zu kompensieren (Laissez-faire-Regel). Unter den genannten Voraussetzungen kann in beiden Fällen durch Verhandlung der Beteiligten ein pareto-optimales Ergebnis erzielt werden. - 3. Kritik: Irrelevanz der Verteilung von Verfügungs-Eigentumsrechten für die Allokation; insbes. durch Mishan vertreten. Die Vernachlässigung der unterschiedlichen Verteilungsfolgen von Haftungs- und Laissez-faire-Regel ist ein weiterer Ansatzpunkt für Kritik.
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