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Vollwertversicherung
1. Charakterisierung: In Versicherungszweigen, in denen die (Höchst-) Werte der Risiken einzeln bestimmt werden können und verschieden sind (z. B. bei Gebäuden und Hausrat), möchten die Versicherer die Prämien nach dem (Höchst-)Wert der Risiken, nach ihrem Versicherungswert, abstufen. Sie lassen sich dazu den vollen Versicherungswert als sog. Versicherungssumme deklarieren und berechnen die Prämien nach dieser Versicherungssumme. Wenn Versicherungswerte in diesem Sinne deklariert werden sollen, spricht man von Vollwertversicherung - 2. Im Idealfall stimmen Versicherungswert und Versicherungssumme überein; man bezeichnet diesen Fall als Vollversicherung. Der Versicherer hat eine angemessene Prämienbemessungsgrundlage, und der Versicherungsnehmer erhält vollen Schadensersatz. - 3. In der Praxis überwiegen die Fälle, in denen die Versicherungssumme deutlich unter dem Versicherungswert liegt; der Fall der Unterversicherung. Versicherungsvertragsgesetz und Versicherungsbedingungen sehen für diesen Fall vor, daß der Versicherer nur den Teil des Schadens ersetzt, der dem Verhältnis von Versicherungssumme und Versicherungswert entspricht. Diese Kürzung der Entschädigung kommt nicht nur für Schäden in Frage, die die Versicherungssumme übersteigen, sondern grundsätzlich auch für alle kleineren Schäden. Um die nachteiligen Folgen von Unterversicherungen zu vermeiden, empfiehlt es sich bei V., der ausreichenden Höhe der Versicherungssumme hinreichende Aufmerksamkeit zu widmen, und zwar sowohl bei Abschluß der Versicherungen als auch während der Versicherungszeit. Die Versicherer bieten einige Verfahren an, um der Gefahr der Unterversicherung entgegenzuwirken, z. B. Summenausgleich, Vorsorgeversicherung, Wertzuschlagsversicherung, Stichtagsversicherung der Vorräte und gleitende Neuwertversicherung. - 4. Wenn die Versicherungssumme den Versicherungswert erheblich übersteigt, liegt Überversicherung vor. Trotzdem bleibt die Leistung des Versicherers auf den Betrag des Schadens beschränkt. Beide Parteien können in diesem Falle aber verlangen, daß die Überversicherung beseitigt wird.
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