Versicherungsform der Feuer-Sachversicherung (vgl. dort VI) und verwandter Sachversicherungen für betriebliche Gebäude und für Betriebseinrichtung, um der Gefahr einer Unterversicherung durch steigende Preise und durch quantitative bzw. qualitative Veränderung der versicherten Sachen zu begegnen. - Als Versicherungssumme wird eine Grundsumme deklariert, die dem Versicherungswert im Preis eines zurückliegenden Basisjahres entsprechen soll (z. B. 1970, 1980) und ein Wertzuschlag, der die Preisteigerungen zwischen dem Basisjahr und dem Beginn des Versicherungsjahres berücksichtigen soll. Der Wertzuschlag wird jährlich fortgeschrieben. - Unterversicherung wird unter weiteren Voraussetzungen nur angerechnet, wenn und soweit der Versicherungswert im Schadenfall die Versicherungssumme des Basisjahres zuzüglich des doppelten Wertzuschlags übersteigt. - Bestandserhöhungen können auf unterschiedliche Weise - vereinfacht - in diese Versicherungsform einbezogen werden.