|
|
Treuhandanstalt
durch Beschluß des Ministerrats der DDR am 1. 3. 1990 errichtet. Ihre Tätigkeit endete zum 31. 12. 1994. 1. Aufgaben: Die Treuhandanstalt erhielt nach den ersten freien Volkskammerwahlen mit dem Treuhandgesetz vom 17. 6. 1990 die Aufgabe, das volkseigene Vermögen nach den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft zu reorganisieren und zu privatisieren. Seit der deutschen Vereinigung galt das Treuhandgesetz mit geänderter Aufgabenstellung weiter (Einigungsvertrag Art. 25). Nun wurde die Treuhandanstalt eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe war es weiterhin, die früher volkseigenen Betriebe zu privatisieren. Sie sollte Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sichern, sanierungsfähige Betriebe wettbewerbsfähig machen, durch Entflechtung marktfähige Unternehmen herausbilden, nicht sanierungsfähige Unternehmen(steile) stillegen und das Vermögen verwerten (§ 8 Treuhandgesetz). - 2. Organisation: Die Treuhandanstalt wurde durch einen Vorstand geleitet, den ein Verwaltungsrat kontrollierte. Dessen Mitglieder berief die Bundesregierung mit Ausnahme von je einem Vertreter der neuen Bundesländer. Die Treuhandanstalt hatte 1991 3.000 Mitarbeiter, Ende 1993 waren es 4.600 und Ende 1994 2.750. - 3. Tätigkeit: Die Treuhandanstalt übernahm rund 8.000 Unternehmen mit mehr als 45.000 Betriebsstätten sowie 33.000 Ladengeschäfte, Gaststätten, Apotheken, Hotels und Filmtheater, ferner Liegenschaften der Parteien, Massenorganisationen etc. und 3,9 Mio. Hektar land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche. Die Treuhandanstalt privatisierte durch Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen, wobei im Unternehmen tätige Manager besonders günstige Erwerbsbedingungen erhielten, ferner durch Rückgabe an Alteigentümer und durch Übertragung an Kommunen. Beim Verkauf wurden neben der Höhe des Preises auch die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts, die Folgeinvestitionen und Arbeitsplatzgarantien berücksichtigt. Sanierungsfähige Unternehmen sanierte die Treuhandanstalt u. a. durch Ausgleich von Betriebsverlusten, Kredite, Bürgschaften und die Übernahme von Altlasten. Nicht sanierungsfähige Unternehmen legte sie still. Mitte 1990 beschäftigten die Treuhandbetriebe rund 4,1 und Ende 1994 1,5 Mio. Arbeitnehmer. - 4. Auflösung der T.: a) Finanzielle Situation: Den Wert des Treuhandvermögens schätzte der Vorsitzende des Treuhand-Verwaltungsrates, Detlev Rohwedder, noch im August 1990 auf 600 Mrd. DM. Doch die Erlöse der Treuhandanstalt und ihrer Nachfolger erbrachten bis zum 15. 6. 1995 nur 76 Mrd. DM. Die Kosten hingegen betrugen 332 Mrd. DM: Übernahmen der Altkredite 99 Mrd. DM, ökologische Sanierung 43 Mrd. DM, unternehmerisch-finanzielle Sanierung 153 Mrd. DM, Sonstiges 37 Mrd. DM. - b) Nach Auflösung der Treuhandanstalt gingen deren Aufgaben zum 1. 1. 1995 auf Nachfolger über: (1) Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS) überwacht insbes. die Einhaltung der rund 85.000 Treuhandverträge, um u. a. sicherzustellen, daß die in den 30.000 Privatisierungsverträgen zugesagten 211 Mrd. DM Investitionen getätigt und die für rund 1,5 Mio. Arbeitsplätze gegebenen Garantien eingehalten werden. Ferner wickelt sie die rund 3.500 stillgelegten Betriebsstätten ab. (2) Die Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH (BMGB) übernahm rund 100 noch nicht sanierte und privatisierte Unternehmen (insbes. Bergbau, Kernenergie) sowie Minderheitsbeteiligungen der Treuhandanstalt zur weiteren Abwicklung. (3) Die Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt mbH (TLG) verwertet land- und forstwirtschaftliches Grundeigentum. Einziger Gesellschafter der TLG und BMGB ist die Bundesregierung (Bundesfinanzministerium).
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|