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fixe Kosten

feste Kosten.
I. Begriff: 1. Allgemein: Kosten, die von der jeweils betrachteten Einflußgröße unabhängig sind, d. h. Kosten, die sich nicht automatisch mit der jeweils betrachteten Einflußgröße ändern. Entscheidend ist nicht das Verhalten der Mengenkomponente, sondern der Einfluß auf die Höhe der Ausgaben bzw. Auszahlungen (vgl. auch entscheidungsorientierter Kostenbegriff, Einzelkosten). - 2. Begriffsausprägungen (je nachdem welche Kosteneinflußgröße zugrundegelegt wird): Zumeist gilt als Kosteneinflußgröße die Beschäftigung einer Kostenstelle oder des Gesamtunternehmens, z. B. im System des direct costing oder der flexiblen Plankostenrechnung. Daneben finden sich spezielle Ausrichtungen, wie es z. B. in der Bezeichnung losgrößenfixe Kosten zum Ausdruck kommt. Zuweilen wird auf das Kostenverhalten bzgl. bestimmter Entscheidungen abgestellt; in diesem Sinne sind entscheidungsfixe Kosten irrelevante Kosten (relevante Kosten). - Gegensatz: variable Kosten.
II. Bedeutung: Die Trennung der Kosten in variable und fixe Bestandteile (Kostenauflösung) ist eine wesentliche Voraussetzung, die Kostenrechnung zur Fundierung und Kontrolle von unternehmerischen Entscheidungen heranziehen zu können. Nur auf ihrer Basis ist eine exakte Erfolgsprognose und -beurteilung möglich (Deckungsbeitragsrechnung).
III. Kostenverhalten (bezogen auf die Kosteneinflußgröße Beschäftigung): 1. Absolut-f. K.: Sie entstehen allein durch die Existenz des Betriebs ohne Rücksicht darauf, ob produziert wird oder nicht, sog. Stillstandskosten (Zinsen, Mieten, Kosten der Unternehmensleitung). - 2. Intervall-f. K., Sprung-f. K.: Sie bleiben für bestimmte Beschäftigungsintervalle unverändert und steigen sprunghaft an, sobald ein Beschäftigungsstand erreicht ist, von dem aus eine Vergrößerung der Ausbringungsmenge den Einsatz zusätzlicher nicht beliebig teilbarer Betriebsmittel oder sonstiger Elementarfaktoren erfordert (z. B. bei Maschinenkosten, Löhnen für Vorarbeiter, leitenden Angestellten). - Vgl. auch intervallfixe Kosten. - 3. Abbaufähige f. K.: Teil, der bei einem Beschäftigungsrückgang (unter Beachtung der Kostenremanenz) abgebaut werden kann. Die betreffenden Produktionsfaktoren müssen eine entsprechende Teilbarkeit besitzen und dürfen nicht nur stillgelegt, sondern müssen verkauft bzw. entlassen werden. Der Abbau f. K. ist eine mittel- bis langfristige Entscheidung.

 

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