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Kostenstelle

1. Begriff: Spezielle Bezugsgröße der Kostenrechnung. Kostenstelle sind als Orte der Kostenentstehung funktionell, nach Verantwortungsbereichen, nach räumlichen Gesichtspunkten, nach Kostenträgergesichtspunkten, nach speziellen abrechnungs- oder leistungstechnischen Gesichtspunkten rechnungsmäßig abgegrenzte institutionelle Teile des Gesamtbetriebs, für die Kosten separat erfaßt werden. - 2. Bestandteile: (1) Kostenstelleneinzelkosten und (2) Kostenstellengemeinkosten. - 3. Arten: a) Vorkostenstelle (Hilfskostenstelle) oder Endkostenstelle; b) Hauptkostenstelle oder Nebenkostenstelle; c) Hilfskostenstelle. - 4. Prinzipien der Bildung von K.: Innerhalb einer Kostenstelle sollte stets eine eindeutige Beziehung zwischen den anfallenden Kosten und den erzeugten Leistungen bestehen. - Zur Wirtschaftlichkeitserzielung und -kontrolle sollte eine Identität zwischen Kostenstelle und Verantwortungsbereich vorliegen. - Kostenstelle sollten klar voneinander abgegrenzt sein. - Der Grad der Kostenstellendifferenzierung sollte Gegenstand einer Wirtschaftlichkeitsüberlegung sein. - Vgl. auch Kostenplatz, Erfassungskostenstellen, Kostenstellenrechnung.

 

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