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Kostenstelleneinzelkosten

Stelleneinzelkosten, Kosten, die sich für eine einzelne Kostenstelle exakt erfassen lassen (z. B. Kosten des Kostenstellenleiters). In der Vollkostenrechnung umfassen die Kostenstelleneinzelkosten keine Kostenträgereinzelkosten (Einzelkosten 2), z. B. Kosten des in einer Fertigungskostenstelle verbrauchten Rohstoffs. Auslegungsvariante des Begriffs Einzelkosten; vgl. auch relative Einzelkosten. - Gegensatz: Kostenstellengemeinkosten.

 

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