entscheidungsrelevante Kosten, incremental costs. 1. Begriff der entscheidungsorientierten Kostenrechnung für Teile der Gesamtkosten, die vom Treffen einer bestimmten Entscheidung abhängig sind, d. h. für betriebliche Entscheidungsprobleme relevant sind. Die Einteilung in r. K. und nicht relevante Kosten kann nur im Hinblick auf das jeweilige Entscheidungsproblem vorgenommen werden: a) Werden keine Engpässe wirksam, so setzen sich die r. K. nur aus den Einzelkosten des betreffenden Entscheidungsobjekts zusammen; b) werden mehrere Engpässe wirksam, müssen Opportunitätskosten als r. K. berücksichtigt werden. - 2. Nach Riebel gehören zu den r. K. nur solche, die mit noch disponiblen zusätzlichen Ausgaben bzw. Auszahlungen verbunden sind, nicht dagegen grenzauszahlungsloser zusätzlicher Güterverbrauch. Opportunitätskosten sind als Vergleichsmaßstab für den Mindestdeckungsbeitrag zu berücksichtigen, aber kein Kostenbestandteil, sondern Teil des relevanten Beitrags zum Erfolgsziel; sie sind nicht intersubjektiv nachprüfbar. Bei Liquiditätsengpässen sollte auf die zeitlich differenzierten Liquiditätsbeiträge abgestellt werden. - Vgl. auch Relevanzprinzip.