Mindestdeckungssatz, Solldeckungsbeitrag, der je Leistungseinheit, Auftrag oder in Anspruch genommene Maßeinheit eines (potentiellen) Engpasses etc. nach produktions- und absatzpolitischen Gesichtspunkten vorgegeben wird. Der Mindestdeckungsbeitrag darf bei Preisforderungen oder in Preisverhandlungen nicht unterschritten werden.