Berechnung des Arbeitsentgelts einer Periode je nach dem vereinbarten Leistungs- oder Zeitlohn in Form des Bruttoarbeitsentgelts (in dem Steuer- und Versicherungsabzüge enthalten sind). Als Unterlage zur Lohnberechnung dienen Zeit- und Leistungsaufschreibungen der Vorgesetzten oder Betriebsbüros (Akkordzettel). Aus rechnungstechnischen Gründen kann es nötig sein, für verschiedenartige Arbeiten und für Arbeiten, die verschiedenen Aufträgen zufallen, den Lohn auf gesonderten Akkordzetteln zu ermitteln; das Bruttoarbeitsentgelt ergibt sich dann je Arbeiter aus mehreren Lohnzetteln. Beim Zeitlohn ergibt sich die Höhe des Bruttoarbeitsentgelts aus den tariflichen oder einzelvertraglichen Bestimmungen.