Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Bruttolohn- und -Gehaltssumme

die in der Statistik im Produzierenden Gewerbe erfaßte Kontrollgröße für die Beurteilung der Marktleistung und des Beschäftigungsstandes einzelner Industriegruppen. Die B.- u. G. umfaßt die Summe von Löhnen und Gehältern zuzüglich aller Zuschläge und Zulagen, die mit der Arbeitsleistung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Einbegriffen sind Deputate, Werkwohnungen, Urlaubsgeld, Gratifikationen, Gewinnbeteiligungen u. a.; nicht in der B.- u. G. enthalten sind Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und freiwilliger Sozialaufwand sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Bruttolohn
Bruttolohnermittlung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Routenstreckung | Ausbaugewerbe | Forstwirtschaft | Fahrschulerlaubnis | Triptik
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum