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Deutsche Bundespost (DBP)
ursprünglich Sondervermögen des Bundes (Art. 87 GG). Durch das Gesetz zur Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens und der Deutschen Bundespost (PostStruktG) wurde das Sondervermögen ab 1. 7. 1989 in drei teilrechtsfähige öffentliche Unternehmen (DBP POSTDIENST, POSTBANK und TELEKOM) aufgegliedert, die über ein gemeinsames Direktorium (Vorstandsvorsitzende der Teilunternehmen) und den Aufgabenverbund institutionell verflochten sind. Im Zuge dieser ersten Reform (Postreform I) wurde die Wahrnehmung der politischen und hoheitlichen Aufgaben im Post- und Telekommunikationsbereich dem Bundesminister für Post und Telekommunikation übertragen, den Teil-Sondervermögen oblag die Wahrnehmung unternehmerischer und betrieblicher Aufgaben. Da die mit der Postreform verfolgten Ziele der Liberalisierung, der Anpassung an die Internationalisierung der Telekommunikationsmärkte und der betrieblichen Rationalisierung nicht hinreichend erreicht werden konnten, kam es 1994 zur Postreform II. Entscheidender Einfluß bzgl. Postreform I und II und einer zu erwartenden Postreform III geht von der Notwendigkeit zur Anpassung an EU-Recht und EU-Wettbewerbspolitik aus. Hier greift vor allem Art. 90 EWGV, der eine Aufhebung von Dienstleistungsmonopolen und besonderer Rechte öffentlicher Unternehmen mit dem Ziel durchgängiger Marktöffnung beinhaltet. Durch Änderung von Art. 87 GG wurden die Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben und von Dienstleistungen voneinander getrennt und die Privatisierung der Dienstleistungstätigkeiten ermöglicht. Durch Änderung von Art. 143 GG wurde die materielle Privatisierung geregelt. Der Bund darf die Kapitalmehrheit erst ab dem Jahr 2000 aufgeben, die Monopole zur Briefbeförderung, zum Netz- und Telefondienst werden bis zum 31. 12. 1997 festgeschrieben. Die Beamten werden in die neu zu schaffenden Aktiengesellschaften übernommen, wobei diese vom Bund mit Dienstherrenrechten beliehen werden. Durch das Postneuordnungsgesetz (PTNeuOG) kam es zur Errichtung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost. Die Bundesanstalt wird von zwei Vorständen geleitet. Dazu kommt ein zehnköpfiger Verwaltungsrat, der sich zu je einem Vertreter des Bundes, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer für jedes der drei Postunternehmen und dem Vorsitzenden (ernannt vom Bundesminister für Post und Telekommunikation) zusammensetzt. Die Bundesanstalt soll als juristische Person der unmittelbaren Staatsverwaltung Gestaltungsmöglichkeiten wahrnehmen und durch die Erfüllung von Aufsichtsfunktionen für eine Integration ins Staatsgefüge sorgen. Andererseits soll die Bundesanstalt für die drei Postunternehmen marktbezogene und personalbezogene Beratungsdienstleistungen erbringen. Für die Aufgabenwahrnehmung im Auftrag des Bundes erhält die Bundesanstalt vom Bund entsprechende Finanzmittel, die Beratungsleistungen für die drei Postunternehmen werden durch entgeltliche Beratungsverträge finanziert. Durch das Postumwandlungsgesetz (PostUmwG, Art. 3 PTNeuOP) erfolgte die formale Errichtung der drei Unternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG zum 1. 1. 1995, deren Aktien zunächst ausschließlich in Bundesbesitz verbleiben. - Zukünftige Probleme: Verwendung der Erlöse aus der Privatisierung für die Sicherung der Altersversorgung der Beschäftigten? Probleme und Interessenkonflikte bei der Wahrnehmung von Eigentümer- und Kontrollrechten? Ordnungspolitisch bedenkliche Verflechtung zwischen Postdienst und Postbank mit dem Ziel des Erhalts des Filialnetzes? Regelung von EU-Harmonisierung und weiterer Liberalisierung in der Postreform III? Sicherstellung eines ausreichenden, angemessenen und flächendeckenden Dienstleistungsangebots? Gefahr des Mißbrauchs der Monopolstellung bzgl. Gebühren für Infrastrukturnutzung (z. B. im Bereich der Telekommunikationsdienste)? Umgehung nationaler Monopole durch Bypass- oder Remailing-Aktivitäten (Bypass, Remailing)? Umgang mit politischem Druck gegen kosten- und wettbewerbsorientierte Preispolitik? Globaler Wettbewerb und Einbindung in globale Allianzen? Kulturwandel von der Behörde zum Dienstleister? Gelingt der Börsengang der drei Aktiengesellschaften? Entsprechen Emissionskurs- und -erlöse sowie die Aktienstreuung den Erwartungen?
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