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Betriebsaufgabe

1. Begriff: Form der Beendigung eines land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebs oder der selbständigen Tätigkeit. Eine Betriebsaufgabe ist anzunehmen, wenn (1) aufgrund eines Entschlusses des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, (2) die Tätigkeit endgültig eingestellt wird (sonst Betriebsunterbrechung), (3) die wesentlichen Betriebsgrundlagen (4) in einem einheitlichen Vorgang (d. h. innerhalb eines kurzen Zeitraums; sonst: Abwicklung) (5) entweder an verschiedene Abnehmer verkauft oder ins Privatvermögen überführt oder teilweise veräußert und teilweise ins Privatvermögen überführt werden und (6) dadurch der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (Gegensatz: Betriebsverlagerung); Besonderheiten bei Aufgabe der selbständigen Tätigkeit (R 147 III EStR). - 2. Steuerliche Behandlung: a) Einkommensteuerlich gilt Betriebsaufgabe als Betriebsveräußerung (§§ 14, 14 a III, 16 III, 18 III EStG). Der im Zuge der Betriebsaufgabe erzielte Gewinn unterliegt als außerordentliche Einkünfte der Einkommensteuer ggf. unter Gewährung eines Freibetrags und Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes (Einzelheiten vgl. Veräußerungsgewinn). Zur Ermittlung des Aufgabegewinns sind veräußerte Wirtschaftsgüter mit erzielten Veräußerungspreisen, nicht veräußerte mit dem gemeinen Wert im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe anzusetzen und dem Buchwert des Betriebsvermögens im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe gegenüberzustellen. - b) Der im Zuge der Betriebsaufgabe erzielte Gewinn unterliegt nicht der Gewerbesteuer. - c) Die im Rahmen der Betriebsaufgabe getätigten Verkäufe unterliegen als Lieferung oder sonstige Leistungen, die Überführungen von Wirtschaftsgütern in das Privatvermögen als Eigenverbrauch der Umsatzsteuer. Die Befreiungen in § 4 UStG sind zu beachten. Nicht der Umsatzsteuer unterliegt jedoch die Veräußerung eines in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betriebs, wenn sie an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erfolgt (§ 1 a UStG, vgl. auch Geschäftsveräußerung im ganzen).

 

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