Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Baugewerbe

I. Begriff: (Statistische) Beschreibung der handwerklich und industriell betriebenen Bauwirtschaft (ohne Baustoff-Industrie und -Handel) mit Schlüsselstellung in der Wirtschaft a) als Auftraggeber, b) durch die vielfältigen Auswirkungen der Bautätigkeit auf das Sozialprodukt (Wohnungs-, Straßen-, Brückenbau, landwirtschaftliche und Industriebauten), c) durch die starke Wetterabhängigkeit mit erheblichen saisonalen Störungen für den Arbeitsmarkt. Teil des Produzierenden Gewerbes. - Das Baugewerbe setzt sich zusammen aus: 1. Bauhauptgewerbe (Beschäftigte, Löhne und Gehälter sowie Umsatz, vgl. dort), nach der Systematik der Wirtschaftszweige 1979 gegliedert in Hoch- und Ingenieurbau; nach der Zweckbestimmung und nach den bestimmenden technischen Merkmalen der Bauten: a) Hochbauten konventioneller Art und Fertigteilbau aus Beton und Holz; b) Tiefbauten: Erdbewegungsarbeiten, Landeskulturbau, Wasser-, Wasserspezial-, Brunnenbau, Tiefbohrungen, Brücken-, Tunnel-, Eisenbahnoberbau; c) Gerüstbau, Fassadenreinigung; d) Spezialbau: Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau, Isolierbau, Abbruchgewerbe. Zum Bauhauptgewerbe gehören ferner Zimmerei, Dachdeckerei, Stukkateur-, Gipser- und Verputzergewerbe. - 2. Ausbaugewerbe (Beschäftigte, Löhne und Gehälter sowie Umsatz, vgl. dort): Klempnerei, Gas-, Wasser- und Elektroinstallation, Glaser- und Malergewerbe, Tapetenkleberei, Bautischlerei, Parkettlegerei, Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Ofen- und Herdsetzerei.
II. Statistische Erfassung: Detailliert im Rahmen der Statistiken im Produzierenden Gewerbe, unterteilt in Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe (Bauberichtserstattung). Monatliche Erfassung von Beschäftigten, Arbeitsstunden, Bruttolohn- und -gehaltssumme, Umsatz, im Bauhauptgewerbe auch von Auftragseingang und (vierteljährlich) Auftragsbestand bei Baubetrieben, von Unternehmen des sowie außerhalb des Produzierenden Gewerbes mit 20 Beschäftigten und mehr und allen Arbeitsgemeinschaften. Jährliche Totalerhebungen im Bauhauptgewerbe erfassen u. a. Kleinbetriebe und Geräteausstattung. Jährlich ferner Investitions- und Kostenstrukturerhebungen, mehrjährliche Zins-, Material- und Wareneingangserhebungen bei Unternehmen mit 20 Beschäftigten und mehr. - Vgl. ergänzend Mikrozensus, Handwerk, Umsatzsteuerstatistik, Preisstatistik, Lohnstatistik, Sozialprodukt.
III. Förderung der ganzjährigen Beschäftigung: Nach § 75 II des Arbeitsförderungsgesetzes i. d. F. d. G. v. 15. 12. 1995 (BGB1 I 1809) fördert die Bundesanstalt für Arbeit die ganzjährige Beschäftigung im Baugewerbe durch (1) Wintergeld (a) zur Abgeltung witterungsbedingter Mehraufwendungen bei Arbeit in der Förderzeit (15. 12.-28. 2.), (b) als Zuschuß zu einer Winterausfallgeld-Vorleistung, (2) Winterausfallgeld bei witterungsbedingten Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit (1. 11.-31. 3), sofern ein Anspruch auf eine Winterausfallgeld-Vorausleistung erschöpft ist. Näheres §§ 74-87 AFG.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Baugesetzbuch (BauGB)
Baugruppe

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Krankenversicherung | Irreversibilität | Indemnitätsbrief | Deutscher Kommunikationsverband | Störvariable
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum