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Wandelschuldverschreibung
Wandelobligation, Wandelanleihe, convertible bond.
I. Begriff: Schuldverschreibung (Anleihe) von Aktiengesellschaften bei der neben dem Anspruch auf Rückzahlung des Nennwerts und der geringen Zinsen ein Wandlungsrecht in eine bestimmte Anzahl von Stammaktien der emittierenden Gesellschaft besteht. - Die Wandelschuldverschreibung bedarf der staatlichen Genehmigung (§§ 795, 808 a BGB).
II. Ausgabe: Erfordert einen Beschluß der Hauptversammlung mit mindestens 3/4 Mehrheit (§ 221 AktG). Den Aktionären steht ein Bezugsrecht auf die Wandelschuldverschreibung zu, das jedoch durch Beschluß der Hauptversammlung mit mindestens 3/4-Mehrheit ausgeschlossen werden kann (bedingte Kapitalerhöhung). - Bei der Begebung von Wandelschuldverschreibung sind anzugeben: Zinssatz, Laufzeit, Zinstermine, Besicherung, Wandlungsverhältnis, Zuzahlung bei Wandlung und Umtauschfrist.
III. Vorteile: 1. Für die ausgebende Unternehmung: Wandelschuldverschreibung ermöglichen Unternehmen die Aufnahme von (zunächst) Fremdkapital zu günstigeren Bedingungen (z. B. niedrigerer Zinssatz als bei Anleihen). Die Ausgabe von Wandelschuldverschreibung ist zunächst steuerlich günstiger: Um den gleichen Betrag als Dividende ausschütten zu können, müßte das Unternehmen unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer und der auf den Gewerbeertrag entfallenden Gewerbesteuer mehr aufbringen als bei Zahlung von Zinsen auf die Anleihe. - 2. Für den Anleger: Die Wandelschuldverschreibung eröffnet die Chance, an Kursgewinnen der Aktie teilzuhaben; bei steigenden Kursen realisiert der Anleger durch Ausübung des Wandelrechts und Verkauf der Aktien zusätzliche Gewinne. In Zeiten stagnierender oder fallender Kurse wird das Wandelrecht nicht ausgeübt, der Anleger erhält weiterhin die vertraglich fixierten Zinszahlungen und hat Anspruch auf Rückzahlung des Nennwerts. Den Zeitpunkt der Ausübung des Wandlungsrechts, also des Übergangs vom Gläubiger zum Eigentümer, kann der Anleger innerhalb der Umtauschfrist selbst bestimmen.
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