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Tourismus
Touristik.
I. Charakterisierung: 1. Begriff: Die Gesamtheit der Aktivitäten und Phänomene des Reisens als Durchführung nicht alltäglicher Fahrten mit vorübergehenden Aufenthalten an anderen als den üblichen Wohn- oder Tätigkeitsorten der Reisenden (Touristen). Fremdenverkehr und Reiseverkehr sind Bestandteile des Tourismus (häufig auch als synonyme Bezeichnung verwendet). - 2. Anlässe: a) Tourismus aus privaten Gründen: Besuche von Verwandten und Bekannten; Teilnahme an Sport-, Bildungs-, Informations- und Unterhaltungsveranstaltungen; Kur-, Heil- und Erholungsaufenthalte; generell das latent vorhandene menschliche Interesse an einer anderen als der gewohnten Umgebung. - b) Beruflich bedingte Reisen: Z. B. zu Einkaufs-, Verkaufs-, Montage-, Reparatur-, Beratungs- und Revisionszwecken sowie zur Teilnahme an Konferenzen, Tagungen, Kongressen, Messen, Ausstellungen, Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen (vgl. auch Geschäftsreise).
II. Wirtschaftszweig: 1. Entwicklung: a) Das Interesse an privaten Reisen und die Zunahme an frei verfügbarer Zeit und Einkommen haben zur Entwicklung des Massentourismus geführt mit den Kennzeichen: starke Reiseströme zwischen Bevölkerungsballungsgebieten und touristisch attraktiven Orten bzw. Regionen, in denen zweitweise sehr viele Touristen zu betreuen sind. - b) Zugleich ist die Zahl von Geschäftsreisen durch die Ausweitung nationaler und internationaler Wirtschaftsbeziehungen und durch gestiegene Informations- und Weiterbildungsnotwendigkeiten gewachsen. - 2. An der Befriedigung der touristischen Bedürfnisse der Reisenden sind Betriebe, Betriebsbereiche und -abteilungen nahezu aller Zweige der Wirtschaft beteiligt. Sie werden in ihrer Gesamtheit zunehmend als eigener Wirtschaftszweig angesehen, der neben einigen Sachleistungen (z. B. spezielle Nahrungs- und Genußmittel, Reisekleidung und -ausrüstung, Reiseliteratur, Informationsmaterial, Andenken und Geschenkartikel) überwiegend touristische Dienstleistungen (Beförderung, Unterkunft, Verpflegung, Betreuung, Information, Koordination, Reisefinanzierung und -versicherung) erstellt und/oder verkauft. Wegen ihrer positiven Wertschöpfungs-, Arbeitsplatz- und Deviseneffekte gehört die T.-Wirtschaft in vielen Regionen und Ländern zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen.
III. Betriebe: Wesentliche betriebliche Aufgabengebiete im Tourismus sind Fremdenverkehr, Reiseverkehr und Reisegestaltung und -vermittlung. - 1. Im Fremdenverkehr sind Unterkunfts- und Verpflegungsbetriebe, Unterhaltungs- und Sportbetriebe, Kur-, Heil- und Regenerationsbetriebe sowie Bildungs- und Informationsbetriebe tätig. Örtliche und regionale Fremdenverkehrsvereine, -verbände und -ämter interessierter Betriebe und Behörden fördern den Fremdenverkehr durch Beratung, Vermittlung und Werbung. - 2. Der Reiseverkehr dient der Beförderung der Touristen zwischen ihren Quell- und Zielorten, wobei fast zwei Drittel der Reisenden den eigenen Personenkraftwagen benutzen. Individualreisen, insbes. Geschäftsreisen und private Besuchsreisen, werden v. a. mit den schnellen Verkehrsmitteln der Linienluftverkehrs-, Regionalluftverkehrs- und Eisenbahngesellschaften durchgeführt. Die Personenbeförderung bei Pauschalreisen erfolgt überwiegend im Gelegenheitsverkehr mit Flugzeugen, Eisenbahnzügen, Omnibussen und Kreuzfahrtschiffen. - 3. Auf den Gebieten Reisegestaltung und -vermittlung sind Reiseveranstalter als Hersteller von Pauschalreisen und Reisebüros als Verkäufer von Individual- und Pauschalreisen tätig.
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