Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Rechtsmittel

förmliche, gesetzlich zugelassene Rechtsbehelfe mit dem Ziel der Überprüfung der Entscheidung durch eine höhere Instanz.
I. Zivilrecht: Ein Rechtsbehelf, durch dessen Einlegung die benachteiligte Partei eine ihr ungünstige, noch nicht rechtskräftige Entscheidung zur Nachprüfung durch ein übergeordnetes Gericht stellt. - Rechtsmittel sind: a) Berufung, b) Revision und c) sofortige Beschwerde. Die Rechtsmittel i. e. S. sind gekennzeichnet durch den Suspensiveffekt (Hemmung des Eintritts der Rechtskraft) und den Devolutiveffekt (nur das übergeordnete Gericht kann entscheiden). - Keine Rechtsmittel i. e. S. sind: a) einfache Beschwerde, b) Einspruch gegen ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid, c) Widerspruch gegen einen Mahnbescheid (Mahnverfahren III 3), d) Erinnerung. - Die Einlegung des Rechtsmittel muß in bestimmter Form innerhalb bestimmter Frist erfolgen: Anfechtbar ist i. d. Rechtsmittel nur eine Entscheidung, die dem Einleger gegen seinen Antrag etwas versagt.
II. Strafrecht: Die eigentlichen Rechtsmittel Berufung und Revision führen zur Nachprüfung eines Urteils durch ein übergeordnetes Gericht (§§ 296 ff. StPO).
III. Arbeitsrecht: Vgl. Arbeitsgerichtsbarkeit, Berufung, Revision.
IV. Öffentliches Recht: Vgl. Verwaltungsgerichtsbarkeit.
V. Steuerrecht: 1. Gegen Verfügungen der Finanzbehörden grundsätzlich die Rechtsbehelfe des Einspruchs oder der Beschwerde (Vorverfahren), vgl. auch Finanzgerichtsbarkeit III. - 2. Gegen die Rechtsbehelfsentscheidungen (oder, soweit gesetzlich ein Vorverfahren nicht vorgeschrieben ist, unmittelbar) Klage im Finanzrechtsweg vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit.
VI. Kartellrecht: Vgl. Kartellrecht X 2.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Rechtsmängelhaftung
Rechtsmittelbelehrung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Straßenproduktion | Gewerbepark | betriebliches Informationssystem | Ertragsbesteuerung | Merkmalsbesteuerung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum