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Instanz

Element der Aufbauorganisation. - 1. Begriff: Eine Leitungseinheit (organisatorische Einheit) mit Weisungsbefugnis gegenüber den ihr hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheiten (z. B. Stellen), die je nach dem Instanzaufbau der Unternehmung selbst Instanzcharakter haben können. - 2. Arten (nach der Zahl der Handlungsträger, mit denen eine Instanz besetzt ist): (1) Singularinstanz; (2) Pluralinstanz. - 3. Instanzenaufbau: Hierarchie der Instanz

 

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