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Weisungsbefugnis

Anordnungsbefugnis, Leitungsbefugnis, auch "Befehlsgewalt", im Unterschied zum arbeitsvertraglich vermittelten Direktionsrecht die im Rahmen der Organisation durch Strukturierung festgelegte Kompetenz einer Instanz, hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheiten Weisungen zu erteilen.

 

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