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Antrag
I. Versicherung: Vgl. Versicherungsantrag.
II. Zivilprozeß: Aufforderung an das Gericht oder ein Gerichtsorgan, eine inhaltlich bestimmte Entscheidung zu erlassen (z. B. den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 100 DM nebst 4% Zinsen seit dem ... zu zahlen) oder einen von dem Gegner gestellten Antrag zurückzuweisen. Das Gericht muß auch über unbegründete Anträge entscheiden, darf den Parteien aber nicht mehr zusprechen als beantragt. - Vgl. auch Hilfsantrag.
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