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Hilfsantrag
ein im Zivilprozeß nur hilfsweise (d. h. für den Fall, daß dem Hauptantrag nicht stattgegeben wird) gestellter Antrag. Nur zulässig, soweit Haupt- und Hilfsantrag auf einem Sachverhalt beruhen (z. B. Hauptantrag auf Zahlung des Kaufpreises; Hilfsantrag - etwa für den Fall, daß das Gericht den Kaufvertrag als nichtig ansehen sollte - auf Rückgabe der schon übergebenen Kaufsache).
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