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EAG

Europäische Atomgemeinschaft, EURATOM. 1. Begriff: Von Belgien, Bundesrep. D., Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande durch Vertrag vom 23.3.1957 gegründet, der gleichzeitig mit dem EWG-Vertrag am 1.1.1958 in Kraft trat. 1973 Beitritt von Großbritannien, Dänemark und Irland, 1981 Griechenland, 1986 Portugal und Spanien. - 2. Ziele: Förderung von Kernforschung und Nutzung der Kernenergie. - 3. Organe: Aufgrund der Fusionsverträge vom 8.4.1965 hat EURATOM - bei Fortbestand des EURATOM-Vertrages - seit 1.7.1967 gemeinsame Organe (Versammlung, Ministerrat, Kommission, Gerichtshof) mit der EWG und EGKS. - 4. Aufgaben: Durch Förderung der Forschung, Verbreitung technischer Kenntnisse, Entwicklung von Sicherheitsnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte, Erleichterung der Investitionen, Zusammenarbeit mit anderen Ländern und zwischenstaatlichen Einrichtungen soll zugleich zur Hebung des Lebensstandards in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit anderen Ländern beigetragen werden. Durch eine Diversifikation der Versorgungsgebiete und die Kontrolle von Verträgen (Importe müssen gemeldet werden) soll die Versorgungssicherheit erhöht werden. - 5. Tätigkeiten: Errichtung eines gemeinsamen Marktes für Kernbrennstoffe und Ausrüstung (bereits am 1.1.1959 verwirklicht). Die gemeinsame Kernforschungsstelle (GFS) betreibt vier Forschungsanstalten: Ispra (Italien; nukleare Sicherheit und Brennstoffkreislauf), Karlsruhe (Plutonium Brennstoffe und Aktinidenforschung), Geel (Belgien; Zentralbüro für Kernmessung) und Petten (Niederlande; Hochflußreaktor, Hochtemperaturwerkstoffe, Aktivitäten auf dem Gebiet der organischen Chemie); 1977 wurde die gemeinsame Forschungsstelle und das Projekt joint european torus (JET), dessen Standort Culham (Großbritannien) ist, erweitert. Unterschiedlicher Forschungsstand in den Partnerstaaten, die Forderung einer gleichmäßigen Verteilung aller EURATOM-Mittel auf alle Mitgliedsländer (just retour), v. a. aber die Tatsache, daß die Entwicklung vom Atomreaktoren in die Hände der Industrie überging, löste eine tiefe Krise EURATOMS aus. Die Arbeiten am größten EURATOM-Projekt - einer eigenen Reaktorentwicklung (ORGEL) - wurde eingestellt. - 6. Wesentlicher Bestandteil der Energiestrategie der EG ist der Teilbereich Kernenergie. Die Planung für diesen Bereich beruht auf dem Dritten Hinweisenden Nuklearprogramm der Gemeinschaft, das gem. Art. 40 EURATOM-Vertrag regelmäßig zu erstellen ist. Das Dritte Nuklearprogramm umfaßt den Zeitraum bis zum Jahr 2000 und zeigt die energiepolitischen Zielsetzungen für den Teilbereich der Kernenergie im Rahmen der industriellen und wirtschaftlichen Gesamtentwicklung der EG auf. Das aufwendigste gemeinsame Projekt stellt das Forschungs- und Ausbildungsprogramm auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion dar, für das im Programm 1988-1992 735 Mio. ECU zur Verfügung gestellt wurden. Im Rahmen der EURATOM laufen auch die Vorbereitungen für die Forschung und technologische Entwicklung des nächsten Schritts der Kernfusion. Dieser betrifft die Vorbereitungen des Nächsten Europäischen Torus (NET). Zielsetzung dieses Reaktorprogramms ist die Entwicklung der Zwischenstufe eines Demonstrationsreaktors. - 7. Enge Zusammenarbeit mit der internationalen Energie-Agentur (IEA), der Kernenergieagentur (NEA), der OECD und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA). Mit der IAEA wurde 1973 ein Kontroll- und Verifizierungsabkommen über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen geschlossen, das 1977 in Kraft trat.

 

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