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Retouren

1. Allgemein: Beanstandete oder unverkäufliche, an den Verkäufer zurückgesandte Waren. - 2. Außenhandel: Waren, die dem Exporteur von seinen Niederlassungen oder Geschäftspartnern im Ausland zur Verrechnung von Exportsendungen zugesandt werden; zu registrieren in einem R.-Buch. - 3. Zollrecht: Rückwaren. - 4. Bankverkehr: Nicht eingelöste Wechsel (Retourwechsel) und Schecks (Retourscheck).

 

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