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Bundesschatzbrief

1. Charakterisierung: Von der Bundesrep. D. als Daueremissionen zur Finanzierung öffentlicher Investitionen und zur Förderung der Eigentums- und Vermögensbildung aller Bevölkerungsschichten begebene Schuldbuchforderung. Bundesschatzbrief zählen nicht zu den Effekten, da eine Börseneinführung nicht erfolgt. Die Ausgabe von Wertpapierurkunden ist für die gesamte Laufzeit ausgeschlossen. Erwerber erhalten abtretungsfähige Quittungen. - 2. Ausstattung/Arten: Mindestanlage 100 DM, darüber hinaus durch 100 teilbare Beträge, Erwerb und Rückzahlung in Höhe des Nominalbetrages. Typ A: Laufzeit sechs Jahre, Zahlung der Zinsen jährlich nachträglich. Typ B: Laufzeit sieben Jahre, Zahlung der Zinsen mit Zinseszinsen bei Rückzahlung. Angesammelte Zinsen plus Nennwert ergeben den Rückzahlungswert. - Käufer: Bundesschatzbrief können nur von natürlichen Personen und von Einrichtungen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, erworben werden, nicht von Gebietsfremden (ausgenommen gebietsfremde deutsche Staatsangehörige). - 3. Übertragbarkeit: Jederzeit auf erwerbsberechtigte Dritte. Der Käufer hat die Wahl zwischen der Gutschrift auf seinem Depotkonto bei einem Kreditinstitut oder der Eintragung auf seinen Namen im Bundesschuldbuch. Bundesschatzbrief sind mündelsicher (Mündelsicherheit). - 4. Erwerb: Gebührenfrei bei Banken, Sparkassen und Landeszentralbanken zum Nennwert (anfallende Stückzinsen werden verrechnet). - 5. Verzinsung: Feste jährliche Zinssätze, die im Zeitablauf ansteigen. Die Zinsen aus Bundesschatzbrief Typ B, die nach dem 31. 12. 1988 erworben sind, fließen dem Schatzbriefgläubiger bei Endfälligkeit oder bei Rückgabe an die Bundesschuldenverwaltung zu. Die Konditionen orientieren sich am Kapitalmarkt. Der gestaffelte Zins soll einen Anreiz zur längerfristigen Anlage bilden. - 6. Vorzeitige Rückgabe: Nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Jahr (gerechnet auf den ersten Verkaufstag einer Ausgabe) können innerhalb von 30 Zinstagen bis zu höchstens 10.000 DM vorzeitig zurückgegeben werden (bei Gemeinschaftsdepots je Depotbeteiligten). Eine vorzeitige Kündigung durch den Bund ist ausgeschlossen. Aufgrund des Gläubigerrückgaberechts, dem gestaffelten Zins und dem Verzicht auf ein Schuldnerkündigungsrecht ergeben sich bei steigenden Kapitalmarktzinsen Rückgaberisiken für den Bund. Über Rückzahlungen und Emissionen von Bundesschatzbrief unterrichtet der Bundesanzeiger. Kreditinstitute erhalten für den Verkauf von Bundesschatzbrief eine Bonifikation, die nicht an die Erwerber weitergegeben werden darf. Nach Ablauf der Sperrfrist ist ein relativ hoher Liquiditätsgrad gegeben. Verglichen mit börsennotierten Anleihen (Schuldverschreibung) ist die Liquidität der Bundesschatzbrief wegen des Sperrjahres und der monatlichen Höchstbeträge bei Rückgabe eingeschränkt. Die Rendite ist gegenüber Spareinlagen attraktiv, i. d. R. liegt die Durchschnittsverzinsung geringfügig unter dem Kapitalmarktzins. Im Gegensatz zu Anleihen besteht kein Kursrisiko bzw. keine Kurschance.

 

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