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Landeszentralbanken

1. Entstehung: von der Militärregierung in den einzelnen Ländern der drei westlichen Besatzungszonen gegründete Zentralbanken. Die Landeszentralbanken waren rechtlich selbständige juristische Personen des öffentlichen Rechts mit einer gemeinsamen Tochter, der Bank deutscher Länder. Sie hatten eigene währungspolitische Kompetenzen, von denen nur einige (insbes. zur Koordination) an die Bank deutscher Länder "delegiert" waren. Entsprechend war das Zentralbanksystem in den Westzonen zweistufig bzw. zweigliedrig. 1957 verloren die Landeszentralbanken ihre Selbständigkeit. - 2. Heute: Landeszentralbanken sind Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank. Die insgesamt neun Landeszentralbanken werden von den Vorständen der Landeszentralbanken geleitet und sind zuständig für die wirtschaftlich annähernd gleich großen Bereiche Baden-Württemberg, Bayern, Berlin/Brandenburg, Bremen/Niedersachsen/Sachsen-Anhalt, Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern/Schleswig-Holstein, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz/Saarland, Sachsen/Thüringen. - Die Landeszentralbanken führen die in ihren Bereichen anfallenden Geschäfte und Verwaltungsangelegenheiten in eigener Verantwortung durch. Das Bundesbankgesetz weist ihnen ausdrücklich Geschäfte mit öffentlichen Stellen und Verwaltungen sowie mit Kreditinstituten ihres Bereiches zu, soweit es sich nicht um Banken mit zentralen Aufgaben im gesamten Bundesgebiet handelt. Den Landeszentralbanken sind (derzeit) die etwa 180 Zweiganstalten unterstellt, die die Bundesbank an größeren Orten unterhält.

 

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