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Stückzinsen

1. Begriff: Die bei Veräußerung von festverzinslichen Wertpapieren seit dem Fälligkeitstag des letzten eingelösten Kupons bis zum Veräußerungstag aufgelaufenen Zinsen. Stückzinsen werden bei Börsenumsätzen dem Kurswert hinzugerechnet. - 2. Steuerliche Behandlung: a) Die Stückzinsen sind beim Veräußerer Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden (§ 20 II Nr. 3 EStG). b) Beim Erwerber sind die gezahlten Stückzinsen in dem Veranlagungszeitraum, in dem der Zinsschein eingelöst wird, von den Gesamtzinsen abzusetzen. (H 154 EStR). Hält der Erwerber die Anleihe im Betriebsvermögen, so hat er die bezahlten Zinsen als antizipativen Posten zu aktivieren.

 

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