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Stückzeitakkord
Zeitakkord, Form des Akkordlohns. Je Leistungseinheit wird eine bestimmte Bearbeitungszeit vorgegeben, die vergütet wird (Akkordrichtsatz), gleichgültig, ob der Arbeiter die Vorgabezeit über- oder unterschreitet. - Beispiel: Vorgabezeit 12 min., Akkordrichtsatz 3,80 DM, tatsächliche Arbeitszeit 9 min., bedeutet, daß der Arbeiter in 9 min. 3,80 DM verdient hat. - Voraussetzungen (neben der Akkordfähigkeit der Arbeit): a) gerechte Zeitvorgabe (normalisierte, nicht Optimalzeit); b) zweckentsprechende Arbeitsvorbereitung (zur Vermeidung von Wartezeiten); c) ständige Qualitätskontrolle, um den geforderten Gütegrad der Arbeit zu sichern. - Vorteil gegenüber dem Stückgeldakkord: Bei Veränderungen der Tariflöhne müssen lediglich die neuen Lohnsätze mit dem Minutenfaktor multipliziert werden.
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