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BIZ

Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Bank for International Settlement (BIS), am 27. 2. 1930 zur Abwicklung deutscher Reparationszahlungen im Rahmen des Young-Planes gegründetes zwischenstaatliches Institut mit Sitz in Basel. Rechtsform: AG; Aktionäre: alle europäischen Notenbanken (außer denen Albaniens und der GUS) sowie die Notenbanken Australiens, Kanadas, Japans, der Republik Südafrika und der USA. - Genehmigtes Kapital: 1,5 Mrd. Goldfranken (1 Goldfranken = ca. 0,29 Gramm Feingold); eingezahlt sind 1,183 Mrd. Goldfranken. Bilanzvolumen (31. 3. 93: ca. 65 Mrd. Goldfranken). - Aufgaben: Förderung der Zusammenarbeit der Notenbanken, Erleichterung internationaler Finanzoperationen, Übernahme von Treuhandschaften oder Bevollmächtigungen bei internationalen Finanzabkommen. Als Agentin der OEEC führte sie die Verrechnungen der Forderungen und Verpflichtungen und den Ausgleich der Salden in Gold oder Dollar innerhalb der Europäischen Zahlungsunion (EZU) durch. Ab Bestehen des 1973 gegründeten Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ) ist die BIZ auch dessen Agentin. Seit 1986 ebenfalls Funktion als Clearing-Stelle des privaten ECU. Die Aktivitäten erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dem IWF. - Geschäftsführung liegt beim Verwaltungsrat, der aus 8 europäischen Notenbankgouverneuren sowie 5 weiteren Mitgliedern der Privatwirtschaft besteht. Er bestimmt den Präsidenten sowie den Generaldirektor. - Wichtige Organe sind u. a. ein ständiger Euro-Währungsausschuß, in dem die Währungspolitik der Zehner-Gruppe (G 10, Group of Ten) abgestimmt wird und ein Ausschuß für Bankstatuten und Überwachungsverfahren. - Bedeutung: BIZ gilt als Zentralbank der Zentralbanken. Aufgrund zunehmender Interdependenz der internationalen Finanzmärkte wird die BIZ als informelles Kooperations- und Koordinationsgremium von den beteiligten Zentralbanken genutzt. Zur Stabilisierung internationaler Finanzmärkte wurden vom Committee on Banking Supervision and Regulatory Practices mit dem Baseler Konkordat und dem Baseler Akkord Abkommen ausgearbeitet. Im Baseler Konkordat wurde 1947, im Anschluß an den Zusammenbruch großer Bankhäuser (Bankhaus Herstatt, Franklin National Bank etc.) der Informationsaustausch der Zentralbanken geregelt. Das Konkordat wurde 1986 novelliert. Danach überwachen die Zentralbanken die Geschäftstätigkeit der Banken ihres Zuständigkeitsbereichs, wobei eine gegenseitige Informationspflicht besteht. Der 1986 beschlossene Baseler Akkord, der 1993 endgültig in Kraft trat, standardisiert die Mindestkapitalausstattung international tätiger Banken der G 10. Veröffentlichungen: Annual Reports (deutsch, englisch, französisch, italienisch).

 

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