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                Republik
                 1. I. e. S. Gegenbegriff zur Monarchie, d. h. Staatsform, mit der jede Form der Erbmonarchie o. ä. abgelehnt wird. - 2. I. w. S. bezeichnet Republik das Gemeinwesen (lat. res publica), bei dem die Staatsgewalt auf die Gemeinschaft zurückzuführen ist. - Für die Bundesrep. D. verfassungsmäßig in Art. 20 II GG verankert. Änderung ist selbst im Wege der verfassungsändernden Gesetzgebung nicht möglich (Art. 79 III GG).  
                  
                
                  
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