1. Begriff: Abrechnungsstelle, die aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Mitgliedern im Wege der Aufrechnung (Saldierung) den Ausgleich gegenseitiger Verbindlichkeiten und Forderungen vornimmt (Clearing). Als Vorbild solcher Abrechnungsstellen galt das schon Mitte des 18. Jahrhunderts in England institutionalisierte Clearing-House (London-Bankers' Clearing-House). - 2. Arten: Man unterscheidet zwischen binnenländischen C.-St. (z. B. Landeszentralbanken) und zwischenstaatlichen C.-St., die wiederum in bilaterale C.-St. und multilaterale C.-St. unterschieden werden.