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Schwerbehinderte

I. Personenkreis: 1. Sch. i. Schwerbehinderte des SchwbG: Personen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert und infolge ihrer Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um 50% gemindert sind (§ 1 SchwbG), sofern die Minderung von der zuständigen Stelle ausdrücklich anerkannt wurde oder eine entsprechende Rente gewährt wird. - Behinderung ist die Auswirkung einer Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Dabei ist regelwidrig der Zustand, der von dem für das jeweilige Lebensalter typischen Zustand abweicht (§ 3 SchwbG). - Vgl. auch Grad der Behinderung (GdB). - 2. Gleichgestellte Personen: Personen mit einer dauernden oder vorübergehenden Erwerbsminderung von 30 bis 50% sollen auf Antrag vom Arbeitsamt gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne diese Hilfe einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. Die Gleichstellung kann zeitlich befristet werden. - 3. Nichtdeutsche Sch. gelten ebenfalls als Sch. i. Schwerbehinderte des § 1 SchwbG.
II. Staatliche Maßnahmen: 1. Besondere Fürsorgebetreuung. - 2. Bevorzugte Arbeitsvermittlung (Pflichtplätze, Ausgleichsabgabe), Berufsberatung, Berufsfürsorge, Berufsförderung, Beschaffung von Wohnraum, Betreuung durch Hauptfürsorgestellen. - 3. Besonderer Kündigungsschutz (Schwerbehindertenrecht II). - 4. Angestelltenversicherungsrente nach Vollendung des 60. Lebensjahres. - 5. Schwerbehinderte Kriegsopfer erhalten Rente. - 6. Kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, ggf. auch für Begleitpersonen (Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Sch. im öffentlichen Personenverkehr vom 9. 7. 1979; BGBl I 989) m .spät .Änd. -7. Steuerpolitische Maßnahmen: Vgl. Pauschbeträge V 1.
III. Statistische Erfassung: Gem. § 51 SchwbG werden alle zwei Jahre die Zahl der Sch. mit gültigem Ausweis und deren persönliche Merkmale (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Wohnort) sowie Art, Ursache und Grad der Behinderung ermittelt. Außerdem wird jährlich eine Rehabilitationsstatistik durchgeführt.

 

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