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Hauptfürsorgestelle

staatliche oder kommunale Stelle mit folgenden Aufgaben (§ 31 SchwbG): Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe, Kündigungsschutz, nachgehende Hilfe im Arbeitsleben, zeitweilige Entziehung des Schwerbehindertenschutzes. (Im Rahmen der nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben soll die Hauptfürsorgestelle darauf hinweisen, daß Schwerbehinderte entsprechend ihren Fähigkeiten und Kenntnissen beschäftigt werden und sich am Arbeitsplatz behaupten können.) Die Hauptfürsorgestelle kann auch Hilfen für behindertengerechte Wohnungen, Hilfen zur wirtschaftlichen Selbständigkeit u. a. gewähren. Außerdem ist sie für die Durchführung der Kriegsopferfürsorge zuständig.

 

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