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Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels e V

Sitz in Köln. Spitzenorganisation des deutschen Einzelhandels; gegründet 1947 durch Zusammenschluß der Landesverbände und der Bundesfachverbände des Einzelhandels. - Zweck: Vertretung der Einzelhandelskaufleute in wirtschaftlicher, beruflicher und sozialer Beziehung, ohne Rücksicht auf Betriebsformen und Vertriebsarten. - Aufgaben: a) Wahrnehmung der allgemeinen Interessen des Berufsstandes, der Vertretung vor dem Bundesparlament und in Bundesministerien sowie Mitwirkung bei Gesetzen und Verordnungen, Unterstützung der regionalen Verbände bei der Beratung ihrer Mitglieder. - b) Förderung rationeller Betriebsführungsmethoden in den Einzelhandelsbetrieben mittels individueller Beratung durch die "Betriebswirtschaftliche Beratungsstelle für den Einzelhandel GmbH".

 

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