|
|
Mittel der Wirtschaftspolitik
wirtschaftspolitische Instrumente, wirtschaftspolitische Maßnahmen. 1. Begriff: Maßnahme des wirtschaftspolitischen Trägers, um bestimmte wirtschaftspolitische Ziele zu erreichen. - 2. Systematische Gliederung: a) In Anlehnung an Gliederungssysteme der allgemeinen Wirtschaftspolitik wird beispielsweise zwischen ordnungspolitischen (Ordnungspolitik) und prozeßpolitischen Mittel unterschieden, wenngleich die Grenzen verschwimmen, wenn ordnungspolitische Mittel den Wirtschaftsprozeß beeinflussen oder prozeßpolitische Mittel die Wirtschaftsordnung aushöhlen. Zu den ordnungspolitischen Mitteln zählen insbes. die Eigentumspolitik und die Wettbewerbspolitik. - b) Eine andere Systematik setzt beim institutionellen Träger an und unterscheidet z. B. zwischen Mitteln der Finanzpolitik und der Geldpolitik. Zu den finanzpolitischen Mitteln zählen im einzelnen die Einnahmenpolitik (Steuern, Zölle), die Ausgabenpolitik und die fiscal policy (Budgetpolitik, Staatsverschuldung). Die geldpolitischen Instrumente umfassen die Zinspolitik, die Geldmengenpolitik und die Währungspolitik. - c) Weitere Systeme der wirtschaftspolitischen Mittel bilden die Instrumente der Marktintervention (Preis- und Mengeninterventionen) (Intervention) und der Verteilungspolitik (Einkommenspolitik und Vermögenspolitik). - Alle genannten Bereiche der wirtschaftspolitischen Mittel lassen sich in Einzelinstrumente weiter untergliedern. - 3. Formelle Charakteristik: Für den praktischen Einsatz der wirtschaftspolitischen Mittel ist, ebenso wie bei den wirtschaftspolitischen Zielen die Operationalisierbarkeit der Mittelvariablen entscheidend. Je genauer ein Mitteleinsatz numerisch festgelegt und tatsächlich auch realisiert werden kann, um so sicherer ist seine Wirksamkeit (Ziel-Mittel-Zusammenhang). Jedoch ist nicht nur die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes hinsichtlich der Erreichung eines bestimmten Zielwertes von Bedeutung, sondern auch die Übereinstimmung zwischen dem Charakter des tatsächlich eingesetzten Mittels und der vorgegebenen Charakteristik. So kann beispielsweise ein als ordnungspolitisch klassifiziertes Mittel der Anordnung bestimmter Auflagen durch die Notwendigkeit einer genauen numerischen Festlegung seinen ordnungspolitschen Charakter verlieren und faktisch zu einem Instrument der Prozeßpolitik werden. - 4. Zwischenziel: Eine weitere Charakteristik des wirtschaftspolitischen Mittels resultiert aus seiner Funktion als Zwischenziel. Häufig sind bestimmte wirtschaftspolitische Mittelsätze selbst das Ergebnis eines bestimmten Einsatzes anderer Instrumente der Wirtschaftspolitik. Beispielsweise kann das geldpolitische Mittel einer bestimmten Geldmengenausweitung nur durch die Festlegung anderer Mittel (Mindestreservesätze, Diskontsätze, etc.) erreicht werden. Für das Zwischenziel Geldmenge gelten dann die gleichen Anforderungen und Einschränkungen wie für die Endziele selbst (Ziel der Wirtschaftspolitik). - 5. Nebeneffekt: Von besondere Bedeutung sind die möglichen Nebeneffekte wirtschaftspolitischer Mittel. Sie bezeichnen den meist unerwünschten Einfluß des Mitteleinsatzes auf andere wirtschaftliche Größen, die nicht zu den angestrebten Zielgrößen gehören. So kann beispielsweise ein überzogener Einsatz fiskalpolitischer Mittel zum Zwecke der Konjunktur - und Wachstumssteuerung zu Inflationseffekten führen.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|