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Board-System

spezifische Organisationsverfassung der Unternehmensführung. Das B.-S. vereinigt Geschäftsführung und Kontrolle in einem Gremium (Vereinigungsmodell). - Gegensatz: Aufsichtsratssystem. - 1. Rechtlich vertritt der Board of Directors in der US-amerikanischen Corporation (Aktiengesellschaft (AG)) das Unternehmen nach außen; ihm obliegt: (1) Wahl und Abberufung der Officers (Leitende Angestellte), i. d. R. President, Vice-President, Secretary, Treasurer und Controller; (2) Verwaltung des Vermögens der Corporation im Interesse der Aktionäre; (3) Formulierung der langfristigen Unternehmenspolitik und Kontrolle der Zielerreichung; (4) Entscheidung über die Gewinnverwendung (Ausschüttung, Thesaurierung); (5) Berichterstattung an die Aktionäre. - 2. In der Praxis besteht der Board aus Inside-Directors (hauptberufliche Manager) und ehrenamtlichen Outside-Directors; Geschäftsführung und Machtobliegen faktisch dem Inside-Director (Managerherrschaft). - 3. Trends zur Trennung von Geschäftsführung und Kontrolle kommen zum Ausdruck in Begriffen wie Audit-Committee, Monitoring Model, Non-Executive-Directors oder Two-Tier Board. - 4. Gründe für die Entwicklung: Ungelöste Kontrollprobleme des Vereinigungsmodells (keine institutionalisierte Fremdkontrolle); Professionalisierung des Managements; interessenpluralistische Öffnung des Board (Mitbestimmung); zunehmende personelle Verflechtungen. Daher rechtspolitische Forderungen zur binnenorganisatorischen Aufspaltung in "management-board" und "supervisory-board" (5. EG-Richtlinie, American Law Institute), dem Kontrolle und Mitwirkung bei wichtigen unternehmenspolitischen Entscheidungen obliegt. Insofern Annäherung an das Aufsichtsratssystem.

 

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