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Managerherrschaft

1. Begriff: Weitgehend autonome Kontrolle angestellter Manager und nicht der Eigentümer über die Produktionsmittel. Managerbeherrschte Unternehmen: Kein Eigentümer hält mehr als 1% des Grund- bzw. Stammkapitals, oder ein oder mehrere Eigentümer halten höchstens 25% des Kapitals. Eigentümerkontrollierte Unternehmen: Alle anderen Fälle (z. B. Großaktionäre). - 2. Verbreitung: Für die USA bereits Ende der 20er Jahre gegeben. In der Bundesrep. D. waren nach empirischen Untersuchungen Ende der 70er Jahre managerkontrolliert 57% (nach Umsatz 73%) der 300 größten Unternehmen bzw. 69% (AG) und 63% (GmbH) der 455 nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) mitbestimmten Unternehmen. - 3. Gründe für die Trennung von Eigentum und Verfügungsgewalt: a) Professionalisierung des Managements: Aufgabe der Unternehmensführung ist in hochentwickelten und arbeitsteiligen Industriegesellschaften zum "Beruf" geworden; Kapitaleigentum reicht nicht als Qualifikationsnachweis für die Führung großer Unternehmen. - b) Inaktivität und Inkompetenz der Kleinaktionäre: Nicht fähig (Ausbildung) oder nicht motiviert (geringe Kapitalbeteiligung), ihre Eigentümerinteressen wahrzunehmen; weder direkt in der Hauptversammlung noch indirekt durch Vertreter im Aufsichtsrat. - 4. Konsequenzen: Gefahr einer Entkoppelung von erwerbswirtschaftlicher Motivation und unternehmerischem Handeln; die Legitimationsbasis der kapitalistischen Unternehmensverfassung bzw. Prinzip der Einheit von Risiko, Kontrolle und Gewinn ist damit fraglich. Gegner der These von der Managerherrschaft (vgl. Verfügungsrechte 2) deuten die Managerherrschaft in eine wohlkalkulierte Delegation von Teilrechten der Aktionäre an das Management um; sie bestreiten negative Wirkungen für die Begründung der kapitalistischen Unternehmensverfassung.

 

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