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Ernteberichterstattung
Teil der landwirtschaftlichen Erzeugungsstatistik. Die Ernteberichterstattung erfaßt: 1. Monatlich von April bis November den Wachstumsstand bestimmter Feldfrüchte (Roggen, Weizen, Hafer, Kartoffeln, Zuckerrüben u. a.) sowie Vorausschätzungen und endgültige Schätzungen der Ernteerträge von Ackerfrüchten und des Grünlandes. Zusätzlich Erntevorausschätzungen auf der Grundlage von Witterungsdaten für Getreide, Zuckerrüben und Kartoffeln. - 2. Monatlich von Mai bis Oktober Wachstumsstand, Erntevorausschätzungen und die endgültigen Schätzungen für Gemüse, Erdbeeren und die wichtigsten Obstarten. - 3. Monatlich von Mai bis November Stand der Reben und Güte der Trauben, Vor- und endgültige Schätzung der Weinmosternte u. a. - 4. In der besonderen Ernteermittlung jährlich Hektarerträge für bestimmte Getreidearten und Kartoffelsorten. - Rechtsgrundlage: Gesetz über Bodennutzung und Ernteerhebung i. d. F. vom 21. 8. 1978 (BGBl I 1509).
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