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Ernteertrag
im Sinne der amtlichen Landwirtschaftsstatistik: bei landwirtschaftlichen Feldfrüchten und Grünland die eingebrachte Ernte, für Getreide auf 14% Feuchtigkeit umgerechnet; bei Gemüse und Obst marktfähige Ware, gleichgültig, ob sie voll verwertet werden kann oder nicht; bei Wein eingebrachte Ernte. - Vgl. auch Hektarertrag.
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