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Züricher Börse

bedeutendste Wertpapierbörse der Schweiz von internationalem Rang. Träger der Züricher Börse B. ist der Effektenbörsenverein, die staatliche Aufsicht wird vom Kanton Zürich bzw. den von der Kantonsregierung bestellten Börsenkommissaren ausgeübt. Die unmittelbare Beaufsichtigung liegt in den Händen des Börsenvorstandes, der sich aus Vorstandsmitgliedern des Effektenbörsenvereins zusammensetzt. - Der Aktienhandel an der Züricher Börse B. ist in drei Segmente aufgeteilt: (1) der offizielle Börsenhandel, (2) die Vorbörse, an der noch nicht offiziell zugelassene Titel gehandelt werden, und (3) der außerbörsliche Wertpapierhandel. - Arten der Geschäfte: Es werden sowohl Kassageschäfte (Komptantgeschäfte) abgeschlossen (Erfüllung am nächsten Werktag), als auch Termingeschäfte, die zum Monatsultimo zu erfüllen sind, und Prämiengeschäfte, für die die Liquidationstage längere Zeit vorher festgesetzt werden, sowie Stellage- und Nochgeschäfte. Es werden nur bestimmte feststehende Schlüsse gehandelt bzw. notiert. Die im Ring (etwa unseren Maklerschranken entsprechend) sitzenden Börsenschreiber rufen die Papiere der Reihe nach aus, während die Börsenteilnehmer (Börsenagenten) für die jeweils verlesenen Wertschriften die Geschäfte abschließen; die Kurse sind dem Börsenschreiber bekanntzugeben. - Die Zulassung zum Börsenbesuch erfolgt durch die Direktion der Volkswirtschaft des Kantons Zürich. Zugelassen werden natürliche Personen, die in Zürich wohnhaft und Schweizer Bürger sein müssen, und auch juristische Personen, wie z. B. Banken, deren Vertreter dann die Börsenversammlungen besuchen. - Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel muß von einer zum Börsenbesuch zugelassenen Bank beim Vorstand des Effektenbörsenvereins beantragt werden. Ein ausführlicher Prospekt mit letzter Bilanz und Ertragsrechnung ist in einer Züricher Tageszeitung zu veröffentlichen.

 

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