Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Aufsicht

Überwachung der Verwaltung durch eine übergeordnete Behörde. Die Aufsicht kann sich sowohl auf die Gesetzmäßigkeit als auch auf die Zweckmäßigkeit der überprüften Verwaltungshandlungen erstrecken (Fachaufsicht); in bestimmten Fällen auf die Kontrolle der Gesetzmäßigkeit beschränkt (Rechtsaufsicht).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Aufschwung Ost
Aufsichtsamt

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Sparkassenbrief | Energiesicherungsgesetz | neoklassische Theorien der Unternehmung | Postlaufakkreditiv | rechtliches Gehör
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum