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Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel

Behörde des Bundes, die nach dem WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) die Aufsicht über den Wertpapierhandel ausübt. Zu den Aufgaben des Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel f. d. W. gehört es, Mißständen entgegenzuwirken oder zu beseitigen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Wertpapierhandels beeinträchtigen und/oder erhebliche Nachteile für den Wertpapiermarkt bewirken können. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel f. d. W. kann zur Bereinigung dieser Mißstände und zu deren Verhinderung erforderliche Anordnungen treffen und Zwangsmittel einsetzen.

 

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