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Verteilungsentwicklung
1. Begriff: In der wirtschaftspolitischen Diskussion wird vornehmlich auf die Entwicklung der Lohn- bzw. Gewinnquoten als Maß für Verteilungsänderungen zurückgegriffen. Auch wenn die Höhe der Lohnquote keine Auskunft über die Verteilung unter Haushalten (personelle Verteilung) gibt, läßt sie dennoch unter einigen Vorbehalten Schlüsse in Form von Änderungstendenzen zu. Sie ist das einfachste und zugleich bekannteste Maß für die Entwicklung der funktionellen Einkommensverteilung und mißt den Anteil des Bruttoeinkommens aus unselbständiger Arbeit am Volkseinkommen. Da sie sich mit der Gewinnquote zu Eins addiert, kann aus ihrer Entwicklung unmittelbar auf die Entwicklung des Anteils aus Unternehmertätigkeit und Vermögen geschlossen werden. - 2. Empirie: Die statistische oder tatsächliche Lohnquote ist von 58,4 v. H. im Jahr 1950 auf 76,9 v. H. im Jahr 1982 fast ununterbrochen gestiegen. Ab 1982 läßt sich ein Sinken der Lohnquote bis auf das Niveau Anfang der 70er Jahre feststellen. Über den gesamten Betrachtungszeitraum hinweg ist ferner das im Konjunkturverlauf antizyklische Verhalten der Lohnquote zu beobachten. So sinkt sie im Anschluß an die jeweiligen Rezessionen (1954/55, 1958/59, 1963/64, 1967/68, 1974-1976, 1979-1982, 1986/87, 1991/92) und holt in den Abschwungphasen die vorausgeeilten Unternehmereinkommen ein. - 3. Bereinigte Lohn- und Gewinnquote: Die so definierte Lohnquote ist allerdings nur mit Einschränkungen dazu in der Lage, die Entwicklung der Einkommensverteilung zu beschreiben, da sie keine Aussagen über die strukturelle Entwicklung der Erwerbsbevölkerung macht. So ist der Anteil der abhängig Beschäftigten an den Erwerbstätigen von 68,4 v. H. im Jahr 1950 auf 89,3 v. H. im Jahre 1993 gestiegen. Dies bedeutet, daß 1950 mehr als jeder vierte selbständig war, 1993 hingegen etwa nur noch jeder zehnte. In diesem Zusammenhang ist die Entwicklung der bereinigten Lohnquote zu sehen, die sich durch Multiplikation der tatsächlichen Lohnquote mit der relativen Veränderung der Erwerbstätigenstruktur gegenüber einem Basisjahr ergibt. Auf diese Weise soll die Beschäftigungsstruktur fiktiv konstant gehalten werden. Im untersuchten Betrachtungszeitraum lag die so korrigierte Lohnquote dauerhaft unterhalb der tatsächlichen Lohnquote und erreichte Mitte bis Ende der 70er Jahre die höchsten Werte . Zu Beginn der 90er Jahre hatte sie in etwa wieder das Niveau der 60er Jahre. - 4. Arbeitseinkommensquote: Zur Vereinfachung der Argumentation und um Probleme der Wahl des Basisjahres auszuschalten, bietet es sich an, zusätzlich noch eine dritte Quote zu betrachten. Die sog. Arbeitseinkommensquote setzt das Lohneinkommen pro abhängig Beschäftigtem in Relation zum Volkseinkommen pro Erwerbstätigem in enger Beziehung zur bereinigten Lohnquote. Sie hat ebenso nach relativen Höchstwerten zwischen 1975 und 1980 wieder das Niveau Anfang der 60er Jahre erreicht. Wie bei der tatsächlichen Lohnquote lassen sich bei Betrachtung der zeitlichen Entwicklung von bereinigter Lohnquote und Arbeitseinkommensquote die jeweiligen Konjunkturzyklen ausmachen. - 5. Grundsätzlich bleibt bei der Interpretation der Lohnquotenentwicklung zu beachten, daß sie nur ein sehr grobes Maß für die Entwicklung der Einkommensverteilung darstellt. - Anmerkungen: a) Sowohl die als abhängig Beschäftigten als auch die als Selbständige erfaßten Einkommensbezieher stellen eine sehr heterogene Gruppe dar. Problematisch sind dabei die folgenden Punkte: (1) Auch Manager und Generaldirektoren gehören zu den unselbständig Beschäftigten, erhöhen jedoch wegen ihres überdurchschnittlich hohen Gehaltes das Einkommen aus unselbständiger Arbeit und damit die Lohnquote. (2) Der Lohn mithelfender Familienangehöriger ist in der Lohnquote nicht enthalten (3) Das verhältnismäßig geringe Einkommen aus Landwirtschaft und Kleingewerbe reduziert die Gewinnquote. - b) Wegen Schwierigkeiten bei der Erfassung der Gewinneinkommen, werden die Gewinne statistisch als Restgröße ermittelt. Eine Trennung der unter dem Begriff Gewinneinkommen subsummierten Gewinneinkommen i. e. S. und Vermögenseinkommen findet damit nicht statt.
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