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Lohneinkommen

1. Begriff: Das Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit wird kurz als Lohneinkommen bezeichnet und umfaßt die Bruttolöhne und -gehälter (einschl. aller Zuschläge, Prämien, Gratifikationen und Naturalleistungen) sowie die Sozialbeiträge der Arbeitgeber. Zu den Sozialbeiträgen der Arbeitgeber gehören einerseits die tatsächlichen Sozialbeiträge (gesetzliche und freiwillige Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) und andererseits die unterstellten Sozialbeiträge (für Beamtenversorgung, für betriebliche Ruhegeldverpflichtungen und für Aufwendungen der Arbeitgeber im Fall von Krankheit, Unfall und besonderen Notlagen). - 2. Abgrenzungsprobleme: Unter Verteilungsaspekten umstritten ist die Zurechnung der Unfallversicherung und der betrieblichen Rückstellungen für Altersversorgung zu den Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit. Beiträge zur Sicherung gegen Risiken des Produktionsprozesses (Unfallversicherung) sollten nicht als Bestandteil des Lohneinkommen angesehen werden. Die Nettozuführungen zu Rückstellungen für betriebliche Altersversorgung stellen eine Finanzierungsquelle für die Unternehmen dar und könnten insofern auch den Gewinneinkommen zugerechnet werden, obwohl es sich nicht um frei disponible Gewinne handelt.

 

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