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Personalkennzahlen

1. Begriff: Hilfsmittel des Personalmanagements. Personalkennzahlen informieren über Sachverhalte, die für personalwirtschaftliche Entscheidungen von Bedeutung sind. - 2. Personalkennzahlen verwendende interne/externe Entscheidungsträger: a) Unternehmensleitung, Leitung der Personalwirtschaft: Benötigen Personalkennzahlen auf einem abstrakten Niveau, also globale/aggregierte Größen. - b) Administrativer Bereich: Benötigt konkrete Informationen zur Fundierung operativer Entscheidungen (z. B. Personalkosten im eigenen Verantwortungsbereich). - c) Vertreter der Belegschaft: Erhalten über Personalkennzahlen die nach BetrVG vom Arbeitgeber dem Betriebsrat zu gebenden Informationen über personale und soziale Sachverhalte. - d) Öffentliche Institutionen: Haben Anspruch auf bestimmte Personalinformationen, z. B. Finanzämter, Sozial- und Krankenversicherung, Berufsgenossenschaften, Statistische Ämter etc. - e) Öffentlichkeit i. w. S.: Verwendung von Personalkennzahlen in PR-Informationen, die an Banken, Berater, Aktionäre, Verbände etc. gerichtet werden (Sozialbilanz, Public Relations (PR)). - 3. Bezugsgrößen: a) Struktur: Differenziertes Personalkennzahlen zur Aufschlüsselung des Personalbestandes, z. B. nach Geschlecht, Alter, Nationalität, formaler Qualifikation, Art des Entgeltes, Dauer der Betriebszugehörigkeit etc. - b) Personalkennzahlen zur Arbeitsproduktivität: Outputgrößen (z. B. Stückzahlen, Umsätze), zum Arbeitseinsatz als Inputfaktor in Beziehung gesetzt. Die Arbeitsproduktivität kann global oder aber für je spezifische Leistungsbereiche dargestellt werden. - c) Personalkennzahlen zum Personalaufwand: Zeigen die kostenmäßige Bedeutung des Personaleinsatzes, z. B. Personalaufwand pro Kopf (Personalaufwand: durchschnittlicher Personalbestand einer Periode), Personalaufwand je Arbeitsstunde, Personalintensität (Personalaufwand in % des Umsatzes, der Herstellungskosten etc.). - d) Verhaltensbezogene P.: Als Indikatoren für Sachverhalte, die sich auf die Arbeitsproduktivität und den Personalaufwand auswirken, z. B. Fluktuation, Fehlzeiten, Beteiligung am betrieblichen Vorschlagswesen, Zufriedenheit.

 

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